Wer in seiner Branche Marktführer ist, gehört bei Google auf Position 1. Google hält sich daran, es sei denn, die Webseite ist fehlerhaft. Die Fehler sind meist heimtückisch und gut versteckt. Solche Fehler führen bei Google zu einer Abstrafung, sprich die Webseite wird mit den wichtigsten Suchbegriffen aus der Branche bei Google erst auf Seite 2 gelistet. Das ist insofern gemein, weil die Abstrafung zu wenig eindeutig ist. Früher war Google konsequenter und schloss die Webseite gleich komplett aus ihrem Index aus und man wusste sofort, da gibt es eine Abstrafung. Gleichgeblieben ist, dass, wenn das Problem behoben ist, die guten Ergebnisse innert Stunden zurückkommen. Auf dieser Webseite sind die gängigsten Probleme aufgeführt und als Webprogrammierer oder Webmaster kann Problem für Problem ausgeschlossen, respektive behoben werden. Natürlich gibt es die Abkürzung, in dem SEO one GmbH für die Aufdeckung der Probleme beauftragt wird.
Ist man nicht der Marktführer und der Marktführer erscheint bei Google nicht an Position 1, weil er seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, besteht eine realistische Chance, selbst die Spitzenposition einzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass man die eigenen Hausaufgaben gemacht hat. Selbst wenn nur Platz zwei oder drei in Reichweite liegt, lohnt es sich, die Webseite so zu optimieren, dass sie von Google nicht abgestraft wird.
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Es ist das häufigste, wie auch heimtückischste Problem. Die Maschine der Suchmaschine Google sieht etwas anderes als die Person, die die Webseite am Computer, auf dem Tablet oder auf dem Handy betrachtet. Gibt es eine Abweichung zwischen dem, was Google sieht, und dem, was der Mensch sieht, führt dies zu einer Abstrafung. Es ist nicht auszuschliessen, dass heute nach wie vor Texte absichtlich auf einer Webseite versteckt werden. Eine gängige Methode früher war, weissen Text auf weissem Hintergrund zu platzieren. Heute würde man wohl Inhalte per CSS verdecken. Mit Cascading Style Sheets (CSS) wird definiert, wie die Webseite aussehen soll. Viel häufiger ist mittlerweile, dass Inhalte unbeabsichtigt verdeckt sind. Leider gibt es nicht wenige Plugins von Webseitensystemen, die automatisiert solchen verdeckten Inhalt erstellen und dabei vom Auftraggeber der Webseite, wie auch des Dienstleisters, unbemerkt bleibt. Google macht trotzdem keinen Unterschied, ob dies absichtlich ist oder nicht. Die Abstrafung ist perfekt. Das Gute dabei, der Fehler ist einfach zu ermitteln, in dem die Inhalte aus Google-Sicht und der Sicht des Menschen verglichen werden. Wenn es eine Diskrepanz gibt, muss diese nur noch behoben werden.
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Meist ein Flüchtigkeitsfehler. Während der Erstellung der neuen Webseite werden Google und andere Suchmaschinen mittels eines Befehls daran gehindert, die im Entstehen befindliche Webseite in ihren Index aufzunehmen. Wenn dann die Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bleiben die Befehle unbeabsichtigt bestehen. Die Lösung ist simpel: Die Befehle löschen.
Es kann jedoch herausfordernder sein, wenn bewusst gewisse Seiten von den Suchmaschinen ausgeschlossen werden und dabei versehentlich mehr ausgeschlossen wurde als gewollt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn man die Seite des Admin-Bereichs für die Suchmaschine ausschliessen möchte.
Dabei darf natürlich gefragt werden, wo da die Sinnhaftigkeit bleibt. Man teilt Google öffentlich mit, welche Seiten der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollen. Ein Hacker würde wohl als erstes da nachschauen, was verborgen bleiben sollte und darum sollte man es gar nicht erst probieren es zu verbergen.
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Vermeintlich jeder kennt den Status-Code 404, wenn eine Webseite nicht angezeigt werden kann. Das ist ein Fehlercode, der vom Server ausgespielt wird. Wenn die Webseite korrekt angezeigt wird und alles korrekt eingestellt ist, spielt der Server den Status-Code 200 aus. Wird ein anderer Code als 200 vom Server angegeben, wird die Seite nicht gelistet. Selbst bei einem Status-Code 404 kann die Webseite korrekt angezeigt werden, bei Google gelistet wird sie dann allerdings nicht, weil Google davon ausgeht, dass die Seite nicht korrekt angezeigt wird.
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Falsche Weiterleitungen von Webseiten sind eine üble Sache, denn sie sind heimtückisch. Grundsätzlich sind Weiterleitungen leider nicht zu vermeiden und werden dann eingesetzt, wenn eine Unterseite nicht mehr existiert und anstelle einer Fehlerseite 404 die Unterseite auf eine neue Unterseite weitergeleitet wird. Eine korrekte Weiterleitung geschieht serverseitig und spielt den Status-Code 301 aus. Weiterleitungen mit einem andere Status-Code, zum Beispiel 200 oder 302 führen zu einer Abstrafung. Normalerweise steht der Status-Code 200 für «serverseitig alles in Ordnung», gibt es jedoch eine Weiterleitung durch den Programmiercode, wie mittels eines JavaScripts oder eines Meta Refresh, ist es falsch und Google fühlt sich vom Webseitenbetreiber betrogen und straft die Webseite entsprechend ab.
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Man muss es leider sagen wie es ist. Übermotivierte Webprogrammierer legen gerne für Suchmaschinen eine XML-Sitemap an. Google braucht diese Sitemap nicht, weil Google grundsätzlich Links folgt, auch internen Links. Gefährlich für eine Abstrafung bei Google wird es dann, wenn es zwischen der XML-Sitemap und den internen Links eine Diskrepanz gibt. Möchte man bei Google gefunden werden, soll die XML-Sitemap gelöscht werden. Dadurch ist mit geringstem Aufwand eine weitere mögliche Fehlerquelle eliminiert.
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Texte wie Bilder können im Internet mehrfach vorkommen. Google listet immer nur das vermeintliche Original. Doch welches ist das Original? Die Inhalte einer Webseite müssen unikat sein, ohne Wenn und Aber. Existieren Kopien der eigenen Webseiteninhalte, müssen diese neu erstellt werden, wenn man einer Abstrafung durch Google entgehen möchte.
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Eine Domain kann mit und ohne www angezeigt werden, das kann serverseitig eingestellt werden. Wie man bei Google gelistet werden möchte, kann man bei der Google Search Console eingestellt werden. Gibt es eine Diskrepanz zwischen den Einstellungen auf dem Server und den Angaben in der Google Search Console, dann sieht es schlecht aus mit guten Positionen bei Google.
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Damit man bei Google gefunden wird, braucht es das Keyword genau einmal auf der Webseite. Kommt ein Keyword ungewöhnlich oft vor, führt dies zu einer Abstrafung bei Google. Darum kann diese Webseite (www.seoone.ch) zum Beispiel unmöglich mit dem Suchbegriff «Google» gut gelistet werden, weil dieses Wort schlichtweg zu häufig vorkommt. Es gibt keine Regel ohne Ausnahme, in diesem Fall geht es allerdings nicht anders.
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Damit man bei Google gefunden wird, braucht es das Keyword genau einmal auf der Webseite. Kommt ein Keyword ungewöhnlich oft vor, führt dies zu einer Abstrafung bei Google. Darum kann diese Webseite (www.seoone.ch) zum Beispiel unmöglich mit dem Suchbegriff «Google» gut gelistet werden, weil dieses Wort schlichtweg zu häufig vorkommt. Es gibt keine Regel ohne Ausnahme, in diesem Fall geht es allerdings nicht anders.
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Dieser Befehl wird leider inflationär verwendet. Gedacht ist der Befehl für grosse Webseiten, die mit Filtersystem funktionieren und dabei kann es passieren, dass es mehrere Unterseiten mit gleichem oder ähnlichem Inhalt gibt. Mit dem Befehl «rel» kann man den Suchmaschinen sagen, welche die Hauptseite ist. Wird der Befehl falsch eingesetzt, ist eine gute Positionierung bei Google unmöglich.
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Wenn Google das Internet durchforstet, folgt sie Links. Ist die Navigation, sprich die internen Links einer Webseite, für Google unsichtbar, erhalten sie nicht die Wichtigkeit, die ihnen zustehen würde und die Unterseiten werden schlechter gelistet. Keine Abstrafung im eigentlichen Sinn, trotzdem schlecht.
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Kann ein Bild nicht geladen werden, gibt es die alternative Bildbeschreibung. Wenn ein Haus auf einem Bild ist, erkennt Google das Bildmotiv und darum muss die Bildbeschreibung entsprechend sein. Weicht die alternative Bildbeschreibung vom Motiv des Bildes ab, hat die Webseite ein Problem und wird bestenfalls auf Seite zwei bei Google gelistet.
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Lehrer und Professoren mögen ja auf KI-Texte reinfallen. Google tut es nicht. Möchte man bei Google gefunden werden, müssen die Texte von Menschen geschrieben sein.
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Ein schwieriges Thema. Auf die Links, die von dritten Webseiten kommen, kann man nur teilweise Einfluss nehmen. Wenn also jemand Schaden anrichten möchte, können «böse» Links von dritten Webseiten gesetzt werden und die Webseite erhält eine Abstrafung von Google. Besteht eine Abstrafung und soll diese behoben werden, müssen die Backlinks analysiert werden. Backlinks die verdächtig sind, können über die Google Search Console als nichtig erklärt werden. Wurden verdächtige Backlinks selbst in Auftrag gegeben, sollten diese natürlich gelöscht werden.
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Ein schwieriges Thema. Auf die Links, die von dritten Webseiten kommen, kann man nur teilweise Einfluss nehmen. Wenn also jemand Schaden anrichten möchte, können «böse» Links von dritten Webseiten gesetzt werden und die Webseite erhält eine Abstrafung von Google. Besteht eine Abstrafung und soll diese behoben werden, müssen die Backlinks analysiert werden. Backlinks die verdächtig sind, können über die Google Search Console als nichtig erklärt werden. Wurden verdächtige Backlinks selbst in Auftrag gegeben, sollten diese natürlich gelöscht werden.
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Da hat niemand etwas falsch gemacht und es ist nicht die typische Abstrafung von Google, sondern vielmehr eine gewisse Ignoranz. Bei Google können nur Webseiten sehr gut gelistet sein, die über eine gewisse Markenbekanntheit verfügen. Kennt niemand die Webseite, respektive das Unternehmen, sollte das geändert werden.
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Eine Hypnosetherapie und Käsespezialitäten auf der gleichen Webseite anpreisen kann man. Google wird es jedoch nicht goutieren und die Webseite wird weder mit Hypnosetherapie noch mit Käsespezialitäten auf der ersten Seite gelistet sein. Es ist zwar keine Abstrafung von Google und doch ein Problem.
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Mit dem Befehl «H1» wird der Haupttitel einer Webseite definiert. Ein «H1» darf pro Seite genau einmal vorkommen. Ansonsten geht Google davon aus, dass man manipulieren möchte für bessere Ergebnisse und wird entsprechend auf mindestens Seite zwei bei Google verbannt.
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Die Webseite ist mit einem anderen Domainnamen erreichbar und der Domainname bleibt stehen. Es ist ein ähnliches Problem wie mit Duplicate Content. Welche der beiden Domains mit dem gleichen Inhalt ist nun das Original für Google? Das Dilemma ist perfekt und eine gute Positionierung bei Google unwahrscheinlich.
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Es gibt sie, die Schlaumeier, die Google austricksen möchten. Diese Schlaumeier gibt es seit dem Bestehen von Google, genauer gesagt, seit dem Jahr 1998. Google investiert sehr viel, den Schlaumeiern dieser Welt das Handwerk zu legen. Alleine in Zürich sind 5'000 Ingenieure beschäftigt und einige der Besten tun nur dieses eine, den Schlaumeiern das Handwerk legen. Es braucht eine gehörige Portion Selbstbewusstsein, die besten von Google austricksen zu wollen. Zudem, wenn man eine gewisse Markenbekanntheit geniesst, wäre es sowieso nicht notwendig. Es braucht nur eine normale Webseite, wo aufgeführt ist, was man anbietet und schon wird man bei Google bestens gefunden.
(Und dann gibt es die, die noch mehr tricksen, gerade weil die Webseite bei Google nicht gefunden wird. Dabei wäre die Lösung so einfach, einfach aufhören zu tricksen und schon wäre die Webseite bei Google auf Position eins gelistet.)
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BMW hat damit bereits im Jahr 2006 eine üble Abstrafung von Google erhalten. Doorway Pages sind Unterseiten, die nur für die Suchmaschine sichtbar sind. Kommt ein Besucher auf diese Seite, wird er augenblicklich auf eine reguläre Seite weitergeleitet. Natürlich ist das aus Sicht von Google eine ganz üble Sache, auf die definitiv verzichtet gehört.
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Es ist keine Abstrafung, weil Google der Meinung ist, man möchte manipulieren, sondern es geht mehr darum, den Menschen vor einem schlechten Benutzererlebnis zu bewahren, denn niemand möchte eine langsame Webseite besuchen. Eine Webseite kann langsam sein, weil die Ressourcen des Servers eingeschränkt sind, weil Dateien wie Bilder zu gross sind, oder weil Applikationen ausgeführt werden müssen für die korrekte Anzeige der Webseite. Das kostenlose Google Pagespeed Tool gibt Auskunft darüber, ob die Webseite den Anforderungen von Google genügt.
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Auch das ist keine Abstrafung im klassischen Sinne, sondern der Schutz der Benutzer vor einer fehlerhaften Webseite. Grundsätzlich toleriert Google ziemlich grosszügig Programmierfehler, weil gerade ihre Programmierer ebenfalls nicht fehlerfrei sind, trotzdem sollte ein gewisses Mass nicht überschritten werden. Kritische Fehler gehören unbedingt behoben. Das World Wide Web Consortium (kurz W3C) bietet kostenlose Tools an, um den Programmiercode einer Webseite zu prüfen.
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Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Wir stehen in den Diensten des Kunden. Blablabla. Bei solchen Texten ist der Besucher schneller weg, als er gekommen ist. Das bekommt auch Google mit und entsprechend kann die Webseite unmöglich bei Google gut gelistet sein. Keine Abstrafung und trotzdem ein Problem, das vermieden gehört.
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Für ein paar Euro ein passendes Stockfoto für die Webseite gekauft, in doppelter Hinsicht schlecht. Es mag zwar den DAU, den dümmst anzunehmenden User, geben, er erkennt jedoch, wenn es sich um ein authentisches Foto handelt oder um ein gekauftes Stockfoto. Das kommt nicht gut an. In Bezug auf die Listung bei Google geht es um Duplicate Content. Meist sind die Fotos nicht Unikate, sondern werden vielfach lizensiert, sprich kommen auch auf anderen Webseiten vor. Inhalte einer Webseite müssen einmalig sein, dazu gehören auch Fotos.
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